05.05.2022, Samtgemeinde Leinebergland
Die Schwimmmeister haben alle Vorbereitungsarbeiten pünktlich abgeschlossen, sodass einem Saisonstart nichts mehr im Wege steht.
Das Freibad Gronau wird zum 08.05.2022 ab 15.00 Uhr geöffnet.
Den Badegästen steht auch in diesem Jahr ein optisch sehr schönes Freibad zur Verfügung, welches in diesem Sommer wieder regulär ohne Reinigungsschließung unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften genutzt werden kann.
Das Freibad Gronau (Leine) ist, wie im Vorjahr, werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr geöffnet.
Die Nutzung des Baby-Planschbeckens sowie des Spielplatzes ist gestattet, wenn jedes Kind von einer Person beaufsichtigt wird.
Ein verantwortungsvolles Verhalten und die Einhaltung der allgemeingültigen Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionen wird von den Badegästen erwartet und ist für den Betrieb unabdingbar.
Für die Badegäste, die sich nach der Arbeit am späten Nachmittag noch im Freibad erfrischen wollen, wurde die Möglichkeit geschaffen, das Bad ab 17:00 Uhr zu einem ermäßigten Tarif durch eine so genannte „Abendkarte“ zu nutzen.
Die Eintrittspreise für die diesjährige Badesaison sind unverändert geblieben. Folgende Kartenpreise sind zu zahlen:
Einzelkarte für Kinder 1,70 €
Abendkarte für Kinder 0,90 €
Einzelkarte für Erwachsene 4,00 €
Abendkarte für Erwachsene 2,60 €
10-er Karte für Kinder 14,00 €
10-er Karte für Erwachsene 32,00 €
Saisonkarte für Kinder 30,00 €
Saisonkarte für Erwachsene 65,00 €
Saisonkarte für Familien 100,00 €
Saisonkarte für Alleinerziehende 75,00 €
Grundsätzlich gelten bei Erwerb der Karten folgende Regelungen:
Familienkarten können nur Eltern mit mindestens einem minderjährigen Kind der gleichen Familie erwerben. Ehepartner und Lebensgemeinschaften ohne Kinder finden keine Berücksichtigung als Familie. Gleiches gilt für Eheleute, deren Kinder aus der Ermäßigung entwachsen sind.
Alleinerziehende, sogenannte Ein-Elternfamilien können eine Saisonkarte für Alleinerziehende erwerben, wenn ein Elternteil die minderjährigen Kinder allein betreut und erzieht. Es handelt sich dabei um Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammen leben.
Ermäßigungsberechtigte zahlen nach Vorlage entsprechender Nachweise einen vergünstigten Preis für die Saisonkarten.Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem wunderschönen Freibad!