Foto: Pixabay.com

Corona: Land Niedersachsen erweitert Personenkreis der vorrangig Impfberechtigten

Impfzentren nehmen proaktiv Kontakt zu den Arztpraxen auf

16.02.2021 (Landkreis Hildesheim)
In den Impfzentren in Alfeld und Hildesheim sind die ersten Lieferungen des Impfstoffes von AstraZeneca angekommen, mit dem bis auf Weiters alle Personen unter 65 Jahren geimpft werden. 

Das Land Niedersachsen hat jetzt aktualisiert und konkretisiert, welche Personengruppen ab sofort eine COVID-19-Schutzimpung zusteht:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben (d.h. die Impfberechtigung tritt mit dem tatsächlichen 80. Geburtstag ein) 
  • Bewohnerinnen/Bewohner von Pflegeheimen oder stationären Hospizen
  • NEU: Pflegebedürftige in teilstationären Tagespflege- oder Nachtpflegestellen
  • Beschäftigte ambulanter Pflegedienste mit direkten Patientenkontakten
  • NEU: Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in Tages- oder Nachtpflegestellen oder teilstationären Hospizen
  • Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in Pflegeheimen
  • NEU: Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten durch Pflege-Begutachtungs- und Prüftätigkeiten (MD, ehemals MdK)
  • Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV Teams)
  • Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in Notaufnahmen, Intensivstationen, reinen COVID-19 Stationen oder Palliativstationen, in der Onkologie oder der Transplantationsmedizin
  • Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in Rettungsdiensten oder Impfzentren

Außerdem jetzt NEU auch folgende Personengruppen aus der ambulanten ärztlichen Versorgung:

  • Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigtenmit direkten Patientenkontakten, die im Rahmen der Heimärztlichen Versorgung regelmäßig Heime zu Behandlungszwecken besuchen 
  • Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten, die regelmäßig Abstrichnahmen im Rahmen von Corona Testungen durchführen, insbesondere Abstrichpraxen
  • Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in ambulanten Dialyseeinrichtungen und Dialysepraxen 
  • Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten in onkologischen Schwerpunktpraxen

Hinsichtlich der ambulanten zahnärztlichen Versorgung steht das Land Niedersachsen weiterhin in Verhandlungen mit der Zahnärztekammer.

Die Terminhotline des Landes ist ausschließlich für die Personen ab dem 80. Geburtstag zuständig. Alle anderen Personengruppen werden direkt vom Impfzentrum kontaktiert, so wie es in den letzten Wochen bereits für die Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen geschehen ist.

Die Kreisverwaltung hatte bereits mit der Ärztekammer Kontakt aufgenommen und heute von dort eine Liste aller niedergelassenen Praxen übersandt bekommen. Die Informationen zum Ablauf und der Versand der für die Impfung erforderlichen Unterlagen erfolgt demnächst vom Hildesheimer bzw. Alfelder Impfzentrum direkt an die einzelnen Praxen. Die Praxen erhalten dann nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen Termine für die Impfungen der Beschäftigten zugewiesen. Um den organisatorischen Aufwand in den Impfzentren zu reduzieren wir ausdrücklich darum gebeten, dass sich einzelne Praxen nicht vorab an den Landkreis Hildesheim wenden.

Das Land hat noch einmal bekräftigt, dass alle vorrangig Impfberechtigten unter 65 Jahren mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden müssen und nicht mit dem Impfstoff von Biontec geimpft werden dürfen; zulässige Ausnahmen sind lediglich die noch anstehenden Zweitimpfungen.

Zeen is a next generation WordPress theme. It’s powerful, beautifully designed and comes with everything you need.

Weitere Beiträge
„Retrospektive –  Linolschnitte nach Picasso“