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Corona: ab Montag sind medizinische Masken Pflicht

(24.01.2021/Landkreis Hildesheim). Ab Montag, 25. Januar sind überall dort, wo im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht vorgeschrieben ist, medizinische Masken Pflicht. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig, auch textile Mund-Nasen-Bedeckungen nicht mehr. So regelt es die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Kinder unter sechs Jahren müssen weiterhin keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren weiterhin nur eine Alltagsmaske.

Zu den medizinischen Masken zählen insbesondere sogenannte OP-Masken, aber auch FFP2-Masken. 

Dr. Katharina-Hüppe, die Leiterin des Hildesheimer Gesundheitsamtes, weist darauf hin, dass das Tragen von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens im Umgang mit Personen ohne COVID-19- Infektionsverdacht nur selten erforderlich ist. Nämlich nur dann, wenn zum Beispiel bei körpernahen Tätigkeiten ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann und die andere Person keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine Alltagsmaske trägt. 

Das Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat seine entsprechenden Empfehlungen am 22.01. aktualisiert:  https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Schutzmasken.pdf?__blob=publicationFile&v=14 

Allerdings ist es wichtig eine zertifiziert FFP2-Maske zu verwenden. Hier gilt es insbesondere auf das CE-Zeichen zu achten und auf die Seriennummer des Herstellers, das Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm (z.B. EN 149:2001+A1:2009) und eine vierstellige Kennzahl, die Rückschluss auf die Prüfstelle gibt. Stammen die Schutzmasken aus Übersee, tragen sie meist andere Bezeichnungen wie KN95 (China) oder N95 (USA). https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/PSA-FAQ-01.html 

Die neue Maskenpflicht gilt über all dort in der Öffentlichkeit, wo bisher eine textile Mund-Nasen-Bedeckung ausreichte. Also beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und drum herum, in Gotteshäusern und bei medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen. 

Auch in anderen Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, sollten medizinischer Masken getragen werden; auch wenn sie hier nicht Pflicht sind

Das Land Niedersachsen hat hier eine übersichtliche Grafik veröffentlicht: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/alltagsmaskenpflicht-in-niedersachsen-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-187161.html

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