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Winterdienst in der Stadt Alfeld (Leine)

(08.01.2021 / red/ne)

Bisher ist das Stadtgebiet Alfeld (Leine) von starken Schneefällen und Eisglätte weitestgehend verschont geblieben. Aus gegebenem Anlass erinnert die Stadt Alfeld (Leine) aber nochmal an die Ausführung des Winterdienstes. Wie allgemein bekannt sein dürfte, werden die Straßen, bis auf wenige Ausnahmen, durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofes geräumt und gestreut. Der Winterdienst kann allerdings nur dann ordnungsgemäß durchgeführt werden, wenn die Straßen – vor allem die mit schmalen engen Fahrbahnen, steilen Straßenabschnitten und die Wendehammer – nicht durch parkende Fahrzeuge derart verengt werden, dass ein Befahren mit großen Räumfahrzeugen nicht mehr möglich ist. Anwohner dieser Straßen werden daher gebeten, die Fahrzeuge wenn möglich auf den eigenen Grundstücken und vor allem fernab von Engstellen und Wendehammern aufstellen.

Für die Gehwege vor den Häusern hat jeder Eigentümer die Räum- und Streupflicht. Da diese oftmals gar nicht oder nur sehr ungenügend ausgeführt wird, ist es in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen. Nach der städtischen Verordnung müssen diese geräumt werden. Bei sehr breiten Gehsteigen mindestens ein Streifen von 1,50 m. Kommt ein Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nach und ein Passant rutscht auf Schnee oder Eis aus und verletzt sich dabei, haftet der Grundstückseigentümer. Dabei muss allerdings niemand um 3.00 Uhr in der Früh aufstehen und Schnee schieben. In der Woche gilt die Räumpflicht zwischen 7.00 Uhr morgens und 20.00 Uhr abends – Sonn- und Feiertags ab 8.00 Uhr.

Ist ein Eigentümer zu alt oder zu krank und kann deswegen seine Räumpflicht nicht erfüllen, muss er diese auf andere übertragen. Alter, Krankheit oder Gebrechlichkeit sind kein Entschuldigungsgrund, die Haftung bleibt bestehen. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, einen Nachbarn um Hilfe zu bitten, oder aber einen Dienstleister zu beauftragen.

Wenn sich Glätte bildet, müssen die Wege zusätzlich mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt o.ä.) abgestreut werden. Aus Gründen des Umweltschutzes sollte möglichst wenig Salz eingesetzt werden. Auch die Hundebesitzer freuen sich über eine sparsame Verwendung von Streusalz. Nur wenn es die Verkehrssicherheit unbedingt erfordert, ist der Einsatz von Chemikalien oder Salz gestattet.

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