Foto: Markus Spiske, Pixabay

Führerscheinstelle informiert:

Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollen wegen Corona zentral über Fahrschule abgegeben werden

(13.05.2020 / Landkreis Hildesheim)
Durch die jüngste Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde eine Phase mit weiteren Lockerungen gestartet. Dies betrifft auch die niedersächsischen Fahrschulen. Unter Einhaltung verpflichtender Maßnahmen können Fahrschulen ihren Betrieb weitestgehend wieder aufnehmen. Auch die Technische Prüfstelle (TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG) wird wieder theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfungen abnehmen.

Aufgrund dieser Lockerung ist selbstverständlich auch die Abgabe von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisstelle / Führerscheinstelle des Landkreises Hildesheim wieder möglich. Die Abgabe der Anträge soll allerdings bis auf weiteres grundsätzlich nur gesammelt über die Fahrschulen erfolgen. Dies dient zum einen der Reduzierung bzw. Vermeidung von unnötigen Kontakten und damit dem Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Zum anderen trägt diese Vorgabe zu einer zeitnahen Bearbeitung des Antrags bei, da Fahrschulen zur Antragsabgabe keinen Termin benötigen. Informationen hierzu gibt es unter der Rufnummer 05121 309-5055.

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf den noch immer eingeschränkten Zugang zur Kreisverwaltung und ihrer Außenstellen (z.B. Fahrerlaubnisstelle, Zulassungsstelle) hingewiesen. Für die Zulassungsstellen in Hildesheim und Alfeld besteht die Möglichkeit, online Termine zu reservieren. Persönliche Termine bei der Fahrerlaubnisstelle sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Rufnummer 05121 309-5055 möglich.

Zeen is a next generation WordPress theme. It’s powerful, beautifully designed and comes with everything you need.

Weitere Beiträge
Tage des Kunsthandwerks