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Einschränkende Maßnahmen werden aufgehoben

Landkreis hebt Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen auf 

31.05..2021 (Landkreis Hildesheim)

 Im Oktober vergangenen Jahres, als die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Hil-desheim erstmals den Wert von 50 überschritt und die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bei-nahe täglich neue Höchstwert aufwies, ordnete der Landkreis Hildesheim an, dass in den Fußgängerzonen der Städte Alfeld, Hildesheim und Sarstedt , sowie für Hildesheim zusätzlich auch auf dem Bahnhofsvorplatz und dem ZOB jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen habe. 

Aufgrund der sehr erfreulichen Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis in den vergangenen Tagen – die Inzidenz liegt seit dem 20. Mai kontinuierlich unter 50, seit dem 26. Mai sogar unter der Grenze von 35 – sieht der Landkreis keinen Grund mehr, an der Pflicht festzuhalten. Daher wurde heute eine Allgemein-verfügung veröffentlicht, mit welcher das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerzonen sowie auf dem Hildesheimer Bahnhofsvorplatz und ZOB bereits ab dem morgigen Tag nicht mehr vorge-schrieben ist. Ein weiterer Schritt zu mehr Normalität für unsere Bürgerinnen und Bürger. 

Gleichzeitig entfällt auch das Verbot des Verkaufs und der Abgabe von alkoholischen Getränken einschließ-lich alkoholischer Mischgetränke. Dieses galt bislang täglich in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr für Ver-kaufsstellen des Einzelhandels wie z.B. Kioske, Getränke- und Supermärkte, Tankstellen und dergleichen.  (lps/I) 

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