© Susanne Röthig

Der Waschbär: Süßer Bandit oder invasive Plage?

07.12.2021 (sr)

Ohne Frage sieht er niedlich aus, der Waschbär mit seiner schwarzen Zorromaske. Zunächst für die Pelztierzucht eingeführt, wurde er in den 1930er Jahren in Hessen bewusst zu jagdlichen Zwecken angesiedelt. Wer Gelegenheit hat, ihn zu beobachten, ist fasziniert von der Geschicklichkeit, mit der er seine Pfoten einsetzt. Als invasive Art, deren ursprüngliche Heimat Nordamerika ist, hat er den Ruf, einheimische Arten zu gefährden. Bei seiner Nahrung ist der Allesfresser nicht wählerisch: Kleine Fische, Frösche, Insekten, Würmer, Obst, Nüsse, Mäuse, Vögel und deren Gelege zählen zu seiner Nahrung. Als Kulturfolger gelingt es ihm gut, sich anzupassen und urbane Gebiete für sich zu nutzen. 

Uwe Stave gibt Tipps, um den Waschbären möglichst fernzuhalten.

2016 hat ihn die EU auf die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten gesetzt. Die Berichte häufen sich: Der sorgfältig gepflegte Rasen im heimischen Idyll ist mit Löchern versehen oder gar zerstört. Der Waschbär sucht die Gärten und Häuser heim, nascht Früchte oder nutzt den Gartenteich, um ein Bad zu nehmen und dabei Schnecken und Fische zu vertilgen. Wie sorgt man dafür, dass er nicht zum Dauergast wird? Uwe Stave, Leiter des Hegerings I der Jägerschaft Alfeld, hat nicht wenige Anfragen, was denn gegen den dämmerungs- und nachtaktiven Kleinbären zu tun sei.

Waschbären sind geschickte Kletterer und begeben sich auch in Gärten gern auf Nahrungssuche.

SIEBEN: regional hat mit ihm gesprochen.

„Klarstellen möchte ich, dass kein Anspruch darauf besteht, dass der zuständige Jagdpächter oder die Stadt einschreiten, um Fallen aufzustellen. Der Waschbär gehört ganzjährig zum jagdbaren Wild. Elterntiere, die ihre Jungen aufziehen, sind davon ausgenommen. Städte und Dörfer sind jedoch sogenannte befriedete Bezirke, in denen die Jagd ruht. Die Gestattung einer beschränkten Jagdausübung ist hier nur möglich, wenn die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird“, erklärt Uwe Stave. „Fallen darf nur jemand aufstellen, der den Sachkundenachweis dafür vorweisen kann.“

Zum Lebendfang sind nur Fallen zugelassen, in denen die Tiere unversehrt bleiben und die eine gewisse Größe aufweisen. Neben dem Waschbären gehören in Niedersachsen Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Marderhund, Mink, Nutria und Wildkaninchen zu den legal zu fangenden Wildarten. Die Problematik: Sollte sich in einer rechtmäßig aufgestellten Falle beispielsweise ein Waschbär befinden, darf dieser nicht so ohne Weiteres an einem anderen Ort wieder freigelassen werden. „Das Aussetzen lebend gefangener Tiere in die Natur bedarf der Genehmigung der unteren Jagdbehörde. Da der Waschbär als invasive Art gelistet wird, werden Genehmigungen nicht erteilt. Bleibt noch die Tötung des gefangenen Tieres. Diese ist nur mit der Schusswaffe erlaubt, wobei der Schütze eine waffenrechtliche Schießerlaubnis im befriedeten Bezirk vorweisen muss“, erläutert der Experte.  

Umsichtiges Verhalten lässt den Waschbären nicht zum Dauergast werden

„Aber in den meisten Fällen reicht es schon, es den Tieren nicht so einfach zu machen: Futter für Katzen und Igel sind eine Einladung für den Waschbären. Das ist wie zum Büfett gehen und viel einfacher, als sich selbst auf Nahrungssuche zu begeben. Gleiches gilt für offene Komposthaufen und Fallobst. Gelbe Säcke sollten in verschließbaren Boxen aufbewahrt und erst am Abholungstag morgens nach draußen gestellt werden. Auch den Zugang zum Haus kann man den Tieren mit wirksamen Mitteln verwehren.

Bäume und Sträucher, die an oder über das Dach reichen, sollten großzügig zurückgeschnitten werden, Blechmanschetten verhindern ein Hochklettern an den Fallrohren, ein starkes Metallgitter macht den Zugang über den Schornstein unmöglich, nachts sollte die Katzenklappe geschlossen werden.“, erklärt der Hegeringleiter. „Aber gerade im ländlichen Raum muss man sich arrangieren und gelegentliche Besuche von Wildtieren tolerieren“, sagt Uwe Stave. „Falls der Waschbär sich beispielsweise auf dem Dachboden seine Latrine eingerichtet hat, ist es ratsam beim Entfernen der Hinterlassenschaften eine Schutzmaske zu tragen, um eine Übertragung des Waschbärspulwurms, mit denen die Tiere infiziert sein können, zu verhindern“, rät er noch.

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