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Corona: Testpflicht für alle Reisende aus einem ausländischen Risikogebiet

Neue Quarantäne-Verordnung gilt seit Montag 

(14.01.2021/Landkreis Hildesheim). Seit Montag dieser Woche müssen sich Reisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, nicht nur beim Gesundheitsamt anmelden, sondern jetzt auch wieder verpflichtend testen lassen. Der Test muss unmittelbar nach der Einreise in einem Testzentrum (z.B. am Flughafen) oder bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen; das Gesundheitsamt bietet diese Tests nicht an. Zulässig sind auch Tests, die höchsten 48 Stunden vor der Einreise im Ausland von einem vom RKI anerkannten Labor im Ausland gemacht wurden. Die Testpflicht gilt für alle unabhängig davon, ob sie mit dem Auto, dem Zug, einer Fähre oder einem Flugzeug eingereist sind.

Jeder Reisende aus einem ausländischen Risikogebiet muss auf direktem Weg in seine Wohnung fahren und sich selbst für zehn Tage in eine häusliche Quarantäne begeben; auch mit negativem Testergebnis. Das bedeutet: die Wohnung nicht verlassen und dort auch keinen Besuch empfangen. Erst am fünften Tag nach der Einreise kann man sich bei einem niedergelassenen Arzt erneut testen lassen. Wenn auch dieser PCR-Test negativ ausfällt, endet die Einreise-Quarantäne automatisch.

Ein Nachweis des Einreisedatums und auch die negativen Testergebnisse müssen dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgezeigt werden; deshalb sollten sie gut aufbewahrt werden.

Außerdem besteht weiterhin die Pflicht zur Anzeige der Einreise gegenüber dem Gesundheitsamt. Die digitale Einreiseanmeldung erfolgt bundeseinheitlich über https:///www.einreiseanmeldung.de oder per Fax oder Email mit dem dafür vorgesehenen Vordruck an das Gesundheitsamt.

Die Textfassung der aktualisierten Quarantäne – Verordnung ist hier zu finden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html 

Für einige wenige Personengruppen gibt es eine Ausnahme von der Quarantänepflicht. Nähere Informationen dazu gibt es hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html 

Das Gesundheitsamt steht für Fragen von Reisende zur Verfügung unter Email reiserueckkehrer@landkreishildesheim.de oder Tel. 05121 – 309 7341.

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