(20.04.2020/ Landkreis Hildesheim)
Der Landkreis Hildesheim hatte bereits auf Antrag der Kommunen mit Allgemeinverfügungen zum Betretungsverbot bestimmter öffentlicher Plätze erlassen. Diese Allgemeinverfügungen wurden jetzt zusammengefasst und verlängert; sie gelten nunmehr bis einschließlich 06. Mai 2020.
Für das gesamte Gebiet des Landkreises Hildesheim wurde folgendes angeordnet und heute im Amtsblatt veröffentlicht:
Das Betretungsverbot gilt für folgende öffentliche Plätze:
Im Gebiet der Gemeinde Diekholzen:
• Kleiner Parkplatz an der L 485 / Alfelder Straße
• Großer Parkplatz „Sundern / Zufahrt Sportgelände“ an der L 485
• Einfahrtkegel zum Waldweg an der L 485
Im Gebiet der Gemeinde Sibbesse:
• Parkplatz oberhalb der Ortschaft Wrisbergholzen
Im Gebiet der Stadt Bockenem:
• Öffentliche Parkflächen an der B 243 beim Restaurant „Am Weinberg“
In der Allgemeinverfügung, die auch auf der Website der Kreisverwaltung veröffentlich ist, sind die betreffenden Plätze auch auf einer Karte dargestellt.