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Corona-Regeln ab dem 2. November

Grundsätze der neuen Corona-Verordnung

Wichtigste Maßnahme ist es, Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren. Außerdem gilt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, ergänzend die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften.

Wir haben eine Zusammenstellung des Landkreises Hildesheim erstellt.

1.11.2020 (red) Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht ab Montag, 02.11. einige gravierende Einschränkungen vor. Die wichtigsten vier Grundsätze der neuen Corona-Verordnung sind in § 1 geregelt:

  1. Jede Person hat Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. Außerdem muss soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person eingehalten werden.
  3. Wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss immer eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  4. Jede Person soll private Reisen einschließlich Tagesausflüge sowie private Besuche vermeiden.

Diese Regeln gelten ab Montag (in Stichworten):

  • Private Treffen sind nur noch mit bis zu zehn Menschen aus zwei Haushalten möglich.
  • Private Zusammenkünfte und Feiern sind nur noch mit maximal zehn Personen aus bis zu zwei Haushalten oder nahen Angehörigen oder anderen Kindern bis zu 12 Jahren zulässig. Das gilt in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumen (z.B. Garagen), im eigenen Garten oder Hof und auch in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten.
  • Schließung von Gastronomiebetrieben, nur noch Abhol- und Bringdienste erlaubt
  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Freizeitparks, Tierparks, Spielhallen zu
  • Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Kosmetik- und Tattoostudios, Massagepraxen zu – nur Friseure bleiben offen
  • Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie, Podologie oder Fußpflege dürfen angeboten und in Anspruch genommen werden.
  • Freizeitsport nur noch zu zweit / zwei Haushalte 
  • Bibliotheken und Büchereien der Hochschulen sowie Kinderspielplätze im Freien können weiter genutzt werden.
  • Profisport nur ohne Zuschauer 
  • Keine Veranstaltungen zu Unterhaltungszwecken; für andere Veranstaltungen gelten strenge Regeln
  • Veranstaltungen mit sitzendem Publikum, die nicht der Unterhaltung dienen, dürfen mit maximal 50 Personen stattfinden, z.B. Informationsveranstaltungen, Vorträge oder Fortbildungen.
  • Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind verboten. Erlaubt sind nur Wochenmärkte.
  • Religiöse Zusammenkünfte einschließlich Trauungen, Beerdigungen nur mit Hygienekonzept 
  • Keine touristische Übernachtungen 
  • Keine touristische Bus-, Schiffs- oder Kutschfahrten.
  • In Geschäften nur noch begrenzte Kundenzahl
  • Schulen und Kitas laufen weiter mit neue Regeln 

Details zu den einzelnen Regelungen folgen, sobald das Land seine FAQ aktualisiert hat. 

www.landkreishildesheim.de

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