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Corona: Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten

(18.08.2020 / red/ne)
Ergänzung / Klarstellung / in einfacheren Worten

Landkreis Hildesheim (lps/I). In der Pressemitteilung vom 17.08.2020 hieß es:

„Solange bis das Gesundheitsamt die Quarantäne aufhebt, müssen sich alle Reisenden (aus Risikogebieten) nach der Ankunft auf direktem Weg nach Hause und dort für vierzehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Das gilt auch bei einem negativen Testergebnis.“

Weil viele Menschen heute aufgeregt im Gesundheitsamt anrufen, hier noch einmal zur Klarstellung:
Reisende aus Risikogebieten sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich nach ihrer Rückkehr beim Gesundheitsamt zu melden und bis zu 14 Tagen in häuslicher Quarantäne bleiben. Wenn sie das Testergebnis haben, müssen die Eingereisten es dem Gesundheitsamt per Email oder Fax zusenden. Ist das Testergebnis negativ, hebt das Gesundheitsamt dann die häusliche Quarantäne in der Regel auf. Ist das Testergebnis jedoch positiv, ordnet das Gesundheitsamt eine befristete häusliche Quarantäne an. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Bußgeld ab 150 EUR geahndet werden; ein Verstoß gegen die häusliche Quarantäne wird mit einem Bußgeld ab 500 EUR belegt oder als Straftat gewertet.

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