(13.06.2020 / Landkreis Hildesheim)
Nicht nur der Lockdown Mitte März, sondern auch die Einhaltung der unterschiedlichen Verbote und Gebote, die das Land Niedersachsen in seiner Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus verfügt hat, stellen an alle Bürger*innen immer noch große Herausforderungen. Was ist mittlerweile wieder erlaubt? Welche Einschränkungen gelten weiterhin? Hierüber informiert die Kreisverwaltung regelmäßig auf seinen Social Media – Kanälen, seiner Website und auch über die Presse. Im Landkreis Hildesheim verhalten sich die allermeisten Bürgerinnen und Bürger diszipliniert, auch wenn nicht für alle die immer noch geltenden Einschränkungen nachvollziehbar sind. Trotzdem kontrollieren Ordnungsamt und Polizei weiterhin regelmäßig und gehen auch Hinweisen über mögliche Verstöße nach.
Allein der Landkreis Hildesheim hat in den letzten drei Monaten rund 350 Kontrollen im Rahmen der Überprüfung der Coronaregeln durchgeführt. Insgesamt wurden 191 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet; ganz überwiegend aufgrund von Anzeigen der Polizei wegen verbotener Gruppenbildung bzw. Verletzung des Abstandsgebotes in der Öffentlichkeit. In 24 Fällen wurden die Verfahren an die Staatsanwaltschaft Hildesheim wegen des Verdachts einer Straftat abgegeben.