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Corona: Landkreis Hildesheim hebt Status als Hochinzidenz-Kommune wieder auf

08.04.2021 (Landkreis Hildesheim)

7-Tage-Inzidenz liegt seit 2. April unter dem Schwellenwert von 100

Der Landkreis Hildesheim, der seit 30. März als Hochinzidenz-Kommune gilt, unterschreitet seit 2. April die Zahl von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche. Da nach Einschätzung des Landkreises diese 7-Tage-Inzidenz von Dauer sein wird, hat der Landkreis heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die mit Wirkung ab Freitag, 9. April den Status als Hochinzidenz-Kommune aufhebt. Grundlage der Allgemeinverfügung ist die geltende niedersächsische Corona-Verordnung, die diese Maßnahme vorsieht, wenn die 7-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 Fälle je 100.000 Einwohner*innen sinkt.

Basis für die Entscheidung ist die offizielle 7-Tage-Inzidenz des Landesgesundheitsamtes. Am 31. März sank der Wert für den Landkreis mit 97,2 erstmals wieder unter den relevanten Schwellenwert von 100. Am Folgetag (1.4.) lag die Inzidenz aufgrund einer fehlerhaften Datenübermittlung zunächst bei 57,3, wurde dann aber nach einer Datenkorrektur vom Landesgesundheitsamt auf 100,8 angepasst. Am 2. April sank der Wert erneut unter 100 und hält sich erst seit diesem Datum stabil unter dieser Marke. Am heutigen 8. April ist der maßgebliche Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen erreicht.

Durch die Aufhebung der Hochinzidenz-Kommune gelten ab 9. April wieder die Regelungen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung. 

Welche zentralen Punkte sind jetzt zu beachten?

1) Kontaktbeschränkungen

Außerhalb der eigenen Wohnung sind jetzt wieder Kontakte zu den Personen des eigenen Hausstands und höchstens zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands plus zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren erlaubt. Gleiches gilt für private Zusammenkünfte und Feiern: auch hier ist unabhängig vom Ort die Teilnahme von zwei Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehört plus der zughörigen Kinder bis einschließlich 14 Jahren, erlaubt.

2) Sport

Sportliche Betätigungen sind nun wieder mit Personen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei weiteren Personen einesanderen Haushalts zulässig. Hierfür dürfen auch Angebote des Freizeit- und Amateursports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder genutzt werden. Auch die Sportausübung durch feststehende Gruppen von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen unter freiem Himmel ist wieder erlaubt.

3) Kultur etc.

Museen, Ausstellungen und Galerien sind für den Publikumsverkehr und Besuche wieder geöffnet.

4) Einzelhandel und Beherbergungsbetriebe

Der Einzelhandel darf wieder Terminshopping per „click & meet“ anbieten. In Beherbergungsbetrieben ist die Nutzung von Speiseräumen und Speisesälen wieder zugelassen.

Hinweis zu Kitas und Schulen

Der Kita- und Schulbesuch ist bereits seit 7. April per Allgemeinverfügung des Landkreises vom 5. April wieder erlaubt.

Landkreis Hildesheim

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