Foto: Pixabay

Warnstufe 2 im Landkreis Hildesheim: Was gilt?

01.12.2021, Landkreis Hildesheim

Der Landkreis Hildesheim hat mit Allgemeinverfügung von Montag, 29. November, die Warnstufe 2 für das Kreisgebiet festgestellt. Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, gelten im Landkreis daher verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen. Der Landkreis informiert dazu wie folgt:

2Gplus

2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss.  Dies kann ein PCR-Test oder ein PoC-Antigen-Test (sogenannter Schnelltest) sein. Auch Tests zur Eigenanwendung (Selbsttests) finden Anerkennung, wenn sie unter Aufsicht direkt vor Ort durchgeführt werden oder unter Aufsicht einer anderen Person  – z.B. im Rahmen einer betrieblichen Testung – durchgeführt wurden. Eine Aufsicht durch Familienmitglieder ist nicht ausreichend.

Von der Nachweispflicht grundsätzlich ausgenommen sind Kinder und Jugendliche und Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs (Ausnahme Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen). Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.

Abstandsregeln und Maskenpflicht

Das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten nunmehr auch unter der 2Gplus-Regel. In Innenräumen ist anstelle der medizinischen Maske in vielen Bereichen das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit gleichwertigem Schutzniveau Pflicht. Dies gilt im Freien auch für Weihnachtsmärkte. Von der Pflicht zum Trage einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind weiterhin Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs. Kinder zwischen dem 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs dürfen anstelle einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung eine beliebige andere textile oder textilähnliche Bedeckung tragen.

Zeen is a next generation WordPress theme. It’s powerful, beautifully designed and comes with everything you need.

Weitere Beiträge
Atelierstipendium vergeben