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Corona: Freiwillige Tests von Reiserückkehrern erfolgen nicht im Gesundheitsamt

(03.08.2020 / Landkreis Hildesheim).
Auf der Basis der neuen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums können sich Reiserückkehrer*innen seit dem 1. August innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft freiwillig auf das Corona-Virus testen lassen. Testungen sind teilweise gleich nach der Ankunft beispielsweise in Testzentren an Flughäfen möglich. Außerdem können diese Tests später durch niedergelassene Ärzte oder ggf. in einem von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Testzentrum durchgeführt werden.

In diesem Zusammenhang weist der Landkreis Hildesheim ausdrücklich darauf hin, dass diese freiwilligen Tests weder durch Vermittlung des Gesundheitsamts erfolgen noch im Gesundheitsamt stattfinden. Anderslautende Informationen zu freiwilligen Tests von Reiserückkehrern sind nicht zutreffend und entsprechen nicht dem Inhalt der Verordnung.

www.landkreishildesheim.de

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