Landkreis Hildesheim 22. 12. 2020 (lps/I).
Mit der neuen Corona-Verordnung, die seit dem 16. Dezember gilt, hat das Land Niedersachsen zum Schutz der Bewohner von Heimen für alte und pflegebedürftige Menschen eine Testpflicht für das dort eingesetzte Personal verfügt. Alle dort Tätigen müssen sich – unabhängig von der Inzidenz – an zwei Arbeitstagen pro Woche mit einen PoC-Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 testen lassen; ab einer Inzidenz von 50 können Besucher und andere Personen, die die Einrichtung betreten wollen, dies nur mit einem negativen Corona-Test tun.
Aber was passiert eigentlich, wenn der PoC-Antigen-Schnelltest positiv ist ?
Jeder positive Corona-Test muss an das Gesundheitsamt gemeldet werden; das gilt auch für positive Schnelltests. Für die Beschäftigten gilt außerdem sofort ein Beschäftigungsverbot.
Weil die Fehlerquelle bei den Schnelltests immer noch vergleichsweise hoch ist, muss jedes positive Testergebnis immer durch einen PCR-Test bei einem niedergelassenen Arzt überprüft werden; und zwar schnellstmöglich. Auch das PCR-Testergebnis muss in jedem Fall an das Gesundheitsamt gesendet werden unter infektionsschutz@landkreishildesheim.de . Bis es vorliegt, sollten sich die Getesteten außerdem selbst in die Selbstisolierung begeben und jeden Kontakt meiden.
Erst wenn dem Gesundheitsamt ein negatives Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, darf die in einer Klinik, einem Heim oder bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigte Person dort wieder tätig werden. Fällt der PCR-Test positiv aus, wird – wie sonst auch – eine häusliche Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet; außerdem werden dann die Kontaktpersonen K1 ermittelt.
Welche PoC-Antigen-Schnelltests überhaupt die Mindestkriterien erfüllen, die das Paul-Ehrlicher-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegt hat, kann man tagesaktuell hier nachlesen: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html
Dr. Katharina Hüppe, die Leiterin des Hildesheimer Gesundheitsamtes, warnt vor der trügerischen Sicherheit, die durch einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest suggeriert werden kann. Auch ist die Fehlerquote dieser Tests leider immer noch sehr hoch, so dass auf jeden Fall auch weiterhin alle Hygieneregeln wie Abstand halten, Mund-Nasen-Bedeckung tragen, gründliches Händewaschen und regelmäßiges Lüften unbedingt eingehalten werden müssen. Sie empfiehlt außerdem die Durchführung eines Tests auf SARS-CoV-2 bei einem Arzt des Vertrauens, mit dem man auch die Bedeutung des Testergebnisses besprechen kann.